Bürgerservice und Information

Ob Informationen zum elektronischen Bundespersonalausweis sowie zu Reisepass und Kinderreisepass oder alles Rund um den Führerschein. Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien sowie über polizeiliche Führungszeugnisse... 

Bei unserem Bürgerbüro erhalten Sie Informationen und die wichtigsten Bürger-Dienstleistungen.

Bürgerbüro online

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Öffnungszeiten

Montag
08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
08:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:00 - 13:00 Uhr
1. Samstag im Monat
10:00 - 12:00 Uhr

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Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt? Sie erwägen, einen solchen Verstoß bei der externen Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zu melden, damit hier geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden können?

Ihre Informationen können über unsere Meldestelle an die zuständigen Behörden übersandt werden und so dazu beitragen, dass Verstöße wirksam aufgedeckt, untersucht und verfolgt werden.

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung von Missständen beruflich benachteiligt wurden. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Ein weiteres Herzstück des HinSchG ist der bestmögliche Schutz ihrer Identität. Die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz ist dabei zentrale Ansprechpartnerin.

Unter dem hier aufgeführten LInk  finden Sie Informationen zum gesetzlichen Anwendungsbereich, den möglichen Meldekanälen, dem Meldeverfahren sowie zum Schutz von hinweisgebenden Personen.

Hinweisgeberstelle des Bundes

Wichtiger Hinweis

Meldung von Verstößen

  • Bei aktuellen Gefahren oder bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte zuerst an die bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle.
     
  • Lesen Sie bitte vor Abgabe einer Meldung die allgemeinen Erklärungen und weiterführenden Informationen auf der Internetseite des Bundes.
     
  • Die Seite  bietet Ihnen vor Abgabe einer Meldung Informationen und Beratung über bestehende Abhilfemöglichkeiten und Verfahren für den Schutz vor Repressalien an.
     
  • Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Gesetzestexte & weitere Informationen

Hinweisgeberschutzgesetz

Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie)

Erledigen Sie Ihre Verwaltungsangelegenheiten bequem von zu Hause aus. Über das Internetportal der Landesregierung können Sie zahlreiche Dienstleistungen online beantragen, Formulare aufrufen und Intormationen erhalten.

Die ILLINGER SEITEN sind das wöchentliche Bekanntmachungsblatt der Gemeidneverwaltung Illingen. Mit einer Auflage von 18.000 Stück werden sie jedem Haushalt im Gemeindegebiert kostenlos zugestellt. Erscheinungstag ist der Mittwoch.
In den ILLINGER SEITEN sich amtliche Bekanntmachungen, Neugkeiten und Infos aus der Gemeidneverwaltung, sowie Veranstaltungen und Terminhinweise enthalten.
Im zweite Teil des Blattes, den ILLINGER NACHICHTEN, können Veriene und Institutionen über Ihre Arbeit, Veranatsltungen und Tätigkeiten berichten. Die Ortsvorsteher schreiben hier über Neuigkeiten aus den Ortsteilen.

Online-Ausgabe

Abfallentsorgung

Wenn Möbel oder Gebrauchsgegenstände zu schade zum Wegwerfen sind, dann nutzen Sie am besten den Verschenkmarkt des EVS.

www.evs-verschenkmarkt.de

Der Entsorgungsverband Saar (EVS) bietet die Abfallkalender mit den Onlinedienst MÜLLMAX ein neues Format mit vielfältigen Services an.

Auf den Internetseiten des Entsorgungsverband Saar (EVS) wird Ihnen geholfen, den richtigen Entsorgungsweg zu finden.

Ihr Kontakt zum Kundenservice beim Entsorgungsverband Saar (EVS).

Wertstoffhof

Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:00 - 15:45 Uhr
Samstag
08:00 - 15:45 Uhr

EVS Sonderabfall-Zwischenlager

Montag - Freitag
08:00 - 15:00 Uhr

EVS Deponie

Montag - Freitag
07:30 - 15:45 Uhr
Samstag
07:30 - 14:45 Uhr

Grüngutsammelanlage Humes

April bis Oktober
Dienstag
13:00 - 19:00 Uhr
Samstag
08:00 - 14:45 Uhr

Störung melden

Egal ob Sie eine defekte Straßenlaterne, ein Wasserrohrbruch, Probleme mit dem Abwasser oder der Versorgung von Strom, Wasser, Gas, Telefon und Internet melden möchten: Die meisten Ver- und Entsorgungsunternehmen haben eine 24h-Hotline oder eine Internetseite um ein Problem oder eine Störung zu melden. (Angaben ohne Gewähr)

Abwasserzweckverband Illtal

Hauptstraße 84 66557 Illingen

06825 409-270

energis GmbH

Neugrabenweg 4 66123 Saarbrücken

energis Kundenbüro Illingen

Gymnasialstraße 72 66557 Illingen

0681 9069 - 2660

Stördienst Strom

Entsorgungsverband Saar

Untertürkheimer Straße 21 66117 Saarbrücken

0681 5000-0

Kundenbetreuung Abfallentsorgung

Gaswerk Illingen Zweckverband

Illinger Straße 125 66557 Illingen

06825 93260
06825 495066

Gaswerk-Kundencenter
(im Bürger- und Energieservice Illingen (BESi))

Rathausstraße 14 66557 Illingen

06825 93260

Wasserversorgung Ostsaar GmbH

In der Etzwies 6 66564 Ottweiler

06824 9002-0

Vodafone Kabel Deutschland GmbH
(Kundenservice)

EU-Dienstleistungsrichtlinie

Zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) wurde eine Portal-Seite bereit gestellt über die alle saarländischen Kommunen aus der Ferne sowohl hinsichtlich der Gewerbean-, -um und -abmeldung als auch mittels allgemeinem Kontaktformular zu anderen Dienstleistungen angesprochen werden können.

Ziel der EU-DLR ist es die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit zu vereinfachen. Dieses Ziel soll im Wesentlichen durch die Einrichtung eines einheitlichen Ansprechpartners (EA) und die elektronische Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, erreicht werden.

Die Herstellung eines Gemeinsamen Marktes, wie sie durch den EG-Vertrag (Art. 14 und 49 ff) vorgesehen ist, schließt die freie grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen ein. Dieser stehen jedoch vielfach Bestimmungen im Recht der EU-Mitgliedstaaten entgegen, die den freien Zugang zum nationalen Dienstleistungsmarkt behindern. Die Gründe sind vielfältig:

  • Schutz innerstaatlicher Anbieter,
  • Gewährleistung von Schutznormen des nationalen Arbeitsrechts oder
  • Verhinderung eines ruinösen Unterbietungswettlaufs.

Die Dienstleistungs-Richtlinie hat zum Ziel, bürokratische Hindernisse und zwischenstaatliche Hemmnisse abzubauen sowie die den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern. Sie soll einen Rechtsrahmen schaffen, durch den die Gründung betrieblicher Niederlassungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erleichtert und das Erbringen von Dienstleistungen über Landesgrenzen hinweg vereinfacht wird. Dabei sieht sie konkrete Erleichterungen für niedergelassene Dienstleister vor, unter anderem durch Einheitliche Ansprechpartner und eine elektronische Verfahrensabwicklung.

Die EU-Rechtsgrundlage hat das Ziel, „die Aufnahme und Ausübung selbstständiger Tätigkeiten zu erleichtern“ (Art. 47 EGV) sowie die Anwendbarkeit dieser Bestimmung auf den Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungen sicherzustellen (Art. 55 EGV).